Beitragsordnung des „Neue Wasser e.V.“
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der
§ 4 der Satzung
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen
Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am (24.03.2015) die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
2. Die Beitragsordnung wird durch die Protokollausfertigung an alle Mitglieder bekannt gemacht und tritt ab 24.03.2015 in Kraft.
3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für Neumitglieder verbindlich.
IV. Regelungen
1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.
2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
5. Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen.
6. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:
7. Die Beiträge sind als Jahresbeiträge jeweils bis zum 31.03. eines jeden laufenden Geschäftsjahres einzuzahlen.
8. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebührenerhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anlage A
Anlage A
1. Beiträge jährlich in € natürliche Personen (Erwachsene) 12,00€
2. Fördermitglieder (Mitglieder, die den Verein in besonderer Weise unterstützen und fördern)
3. Mahngebühren werden auf den fälligen Beitrag aufgeschlagen. Für Erinnerungen an die Beitragszahlung